Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 142/00

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.883,02 DM nebst 4% Zinsen seit dem 22.03.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,00 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer zum Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden darf, vorläufig vollstreckbar.


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