Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 196/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.105,-- Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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