Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 545/02

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, den Notar Dr. W, C-Straße, B, zur Beantragung der Eigentumsumschreibung betreffend des Miteigentumsanteils 242/1.000 an dem Grundstück der G, Flur X ####1, verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen und der Garage, im Aufteilungsplan mit 3 bezeichnet, beim Grundbuchamt Amtsgericht F zu ermächtigen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 361,44 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2002 zu zahlen.

3.

Im übrigen wird die Klage sowie die Widerklage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,00 € vorläufig voll-streckbar.


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