Urteil vom Landgericht Aachen - 73 Ns 48/03

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50,-- Euro verurteilt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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