Urteil vom Landgericht Aachen - 1 O 166/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 46.583,91 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 30.09.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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