Urteil vom Landgericht Aachen - 5 S 221/03

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.09.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten werden das am 02.09.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 10 C 172/0 - sowie das in gleicher Sache am 05.06.2003 ergangene Versäumnisurteil des Amtsgerichts Aachen aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.


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