Beschluss vom Landgericht Aachen - 7 T 99/04

Tenor

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23. Juli 2004 (Az. 2 VI 88/04) aufgehoben und das Amtsgerichts Aachen angewiesen, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen, der den Erbanteil der Beteiligten zu 1) mit 1/2 und die Erbanteile der Beteiligten zu 2) und 3) mit je 1/4 ausweist.


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Referenzen

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