Beschluss vom Landgericht Aachen - 33 Vollz 936/04

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.

Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf bis 300,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.