Urteil vom Landgericht Aachen - 7 S 66/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 06.05.2005 (Az. 2 C 31/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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