Beschluss vom Landgericht Aachen - 5 T 264/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers und des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 16.11.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 07.11.2005 - 6 C 501/04 - aufgehoben und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen vom 14.06.2005 - 6 C 501/04 - dahingehend ergänzt, dass die Beklagten an den Kläger zusätzlich weitere 437,55 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 24.10.2005 zu erstatten haben.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten nach einem Beschwerdewert von 437,55 €.


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