Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 211/05

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 23. September 2005, Az.: 81 C 206/05, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 979,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02. September 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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