Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 199/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 27. Juli 2007 (Az. 11 C 70/07) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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