Urteil vom Landgericht Aachen - 8 O 36/07

Tenor

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 12.252,92 € nebst 5 % Zinsen seit dem 30.12.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser zu 40 % und der Beklagte zu 2) zu 60 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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