Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 74/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.620,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Juli 2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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