Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 69/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts vom 15. Februar 2008 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.050,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02. August 2007 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, durch Zahlung an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin diese von vorgerichtlichen, auf das vorliegende Verfahren nicht anrechenbaren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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