Urteil vom Landgericht Aachen - 7 S 85/08

Tenor

Die Berufung des Beklagten I gegen das am 29. Mai 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts F (24 C 397/07) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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