Urteil vom Landgericht Aachen - 5 S 166/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.09.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg - 3 C 59/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von einer Restforderung der Firma XXX, gemäß Rechnung Nr. ..... vom 11.03.2008 in Höhe von 275,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 31.05.2008 frei zu stellen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 % zu tragen.


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