Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 388/07

Tenor

Der Rechtstreit ist in der Hauptsache i.H.v. 6.900,00 € erledigt.

Die Beklagen werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.507,89 € nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.09.2007 zu zahlen und weitere 90,00 € nebst Zinsen aus dem Betrag von 90,00 € i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die aus der Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung bei der W-Versicherung AG aus Anlass des Verkehrsunfalls vom 15.08.2007 entstanden sind und entstehen werden.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 837,52 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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