Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 35/09

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14. Januar 2009 - 101 C 85/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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