Beschluss vom Landgericht Aachen - 6 S 73/09

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 26.03.2009 (104 C 350/08) wird zurückgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.


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