Beschluss vom Landgericht Aachen - 3 T 433/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die gerichtlichen Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 4) hat die gerichtlichen Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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