Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 159/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14. August 2009 - 116 C 23/09 - wie folgt teilweise abgeändert:

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 180,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. März 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 35% und die Beklagten zu 65%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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