Urteil vom Landgericht Aachen - 2 S 61/11

Tenor

Auf die Berufung wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Düren vom 20.01.2011 - 42 C 391/10 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.321,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen der Beklagte zu ¾ und die Klägerin zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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