Urteil vom Landgericht Aachen - 7 O 192/10

Tenor

Der Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 3.441,60 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) trägt die Klägerin. Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits die Klägerin zu 80 % und der Beklagte zu 1.) zu 20 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin und die Beklagte zu 2.) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1.) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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