Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 608/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

              Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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