Urteil vom Landgericht Aachen - 1O 541/11

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 15.509,92 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2012 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von allen Verbindlichkeiten bezüglich des bei der Beklagten abgeschlossenen obligatorischen Darlehensvertrages über einen Nennbetrag in Höhe von 16.380,- € zu einem Nominalzinssatz von 4,20 % bei einer Laufzeit bis zum 20.12.2012 freizustellen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der von dem Kläger am 02.12.2004 gezeichneten Beteiligung an der N1 im Nennwert von 35.000,- € resultieren und die ohne die Zeichnung nicht eingetreten wären (negatives Interesse).

4. Die Verurteilung gemäß den Anträgen 1 – 3 erfolgt Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebotes des Klägers gegenüber der Beklagten auf Übertragung der vom Kläger am 02.12.2004 gezeichneten Beteiligung an der N1 im Nennwert von 35.000,- € sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung an die Beklagte.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

7. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

8. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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