Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 575/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.463,63 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 24. September 2009 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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