Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 1/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.263,65 € Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 718,40 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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