Urteil vom Landgericht Aachen - 94 Ns 27/12

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 28. März 2012 – 556 Ds 48/12 – aufgehoben.

 

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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