Urteil vom Landgericht Aachen - 2 S 411/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 25.08.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (2 C 79/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in H, von bisher monatlich 383,53 € auf nunmehr monatlich 384,42 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 1.01.2010 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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