Urteil vom Landgericht Aachen - 10 O 505/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.080,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 12.400,00 € seit dem 11.08.2012 und aus 24.680,86 € seit dem 11.10.2012 sowie Auskunftskosten in Höhe von 4,50 € zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.192,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30.10.2012 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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