Beschluss vom Landgericht Aachen - 8 O 565/12

Tenor

In dem Rechtsstreit sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Aachen vom 22.11.2013 von dem Kläger 4.030,53 EUR - viertausenddreißig Euro und dreiundfünfzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.12.2013 aus 2.742,47 EUR und seit dem 30.01.2014 aus weiteren 1.288,06 EUR an die Beklagten zu erstatten.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig.


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