Beschluss vom Landgericht Aachen - 3 T 250/14

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses und des Beschlusses des Urkundsbeamten vom 05.06.2014 wird die dem Beteiligten zu 1 zustehende Beratungshilfevergütung auf insgesamt 666,40 € festgesetzt.


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