Urteil vom Landgericht Aachen - 68 KLs 1/15

Tenor

Der  Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer

Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

- § 229, 56 StGB -


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