Urteil vom Landgericht Aachen - 5 S 112/15

Tenor

Unter - teilweiser- Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 29.05.2015 Az. 100 C 32/15 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 48,91 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % die Beklagte zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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