Beschluss vom Landgericht Aachen - 3 T 374/15

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses und des Beschlusses des Urkundsbeamten vom 18.11.2015 wird die der Beteiligten zu 1 zustehende Beratungshilfevergütung auf insgesamt 666,40 € festgesetzt.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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