Urteil vom Landgericht Aachen - 11 O 366/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin an die B GmbH, X  T1, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer K T2, ebenda, zur Rechnungsnummer 305725-1 vom 30.04.2015  8.645,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.2.2016 zu zahlen sowie

die Klägerin hinsichtlich der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren ihrer Prozessbevollmächtigten i.H.v. 536,81 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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