Beschluss vom Landgericht Aachen - 61 KLs 22/15

Tenor

Die dem Rechtsanwalt Q zu erstattenden Kopierkosten werden – unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses vom 12.05.2016 – auf 47,95 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Erinnerung des Verteidigers vom 17.05.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 12.05.2016 zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ergeht nicht. Kosten werden nicht erstattet.


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