Urteil vom Landgericht Aachen - 10 O 311/15

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 16.10.2015 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass festgestellt wird, dass sich das Vertragsverhältnis durch den Widerruf der Kläger zu dem Darlehensvertrag mit der Nr. #####/#### über 140.000,00 Euro vom 14.12.2006 in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat und der Beklagten gegen die Kläger über das Rückgewährschuldverhältnis hinaus keine Recht mehr vermittelt.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten einschließlich ihrer außergerichtlichen Kosten trägt die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 16.10.2015 darf nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.


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E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

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