Urteil vom Landgericht Aachen - 66 KLs 24/15 - 901 Js 51/14 -

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Der Angeklagte ist für die Dauer der Freiheitsentziehung vom 25.10.2013 bis 14.08.2014 zu entschädigen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen – einschließlich der Kosten und der notwendigen Auslagen für das Revisionsverfahren - werden der Staatskasse auferlegt.


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