Urteil vom Landgericht Aachen - 10 O 422/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien bestehende Kreditvertrag mit den Darlehens-Nr. 02760205 und 02760213 durch den vom Kläger über seine Prozessbevollmächtigten vorab per Fax am 21.10.2015 erklärten Widerruf in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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