Urteil vom Landgericht Arnsberg - 5 S 47/88

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Menden vom

27. Januar 1988 - 3 C 262/87 - abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 630,-- DM (in Worten: sechshundertdreißig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 09.05.87 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurück-gewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen der Kläger 87 % und die Beklag-ten als Gesamtschuldner 13 %.

Von den Kosten des Rechtsstreits II. Instanz tragen der Kläger 78 % und die Beklag-ten als Gesamtschuldner 22 %.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 ZPO abgesehen.


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