Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 6 T 129/97

Tenor

wird auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17.12.1996 der Beschluß des Amtsgerichts Soest vom 11.12.1996 aufgehoben.

Das Verfahren wird zur weiteren Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Soest - Familiengericht - verwiesen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.


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