Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 6 T 30/98

Tenor

Wird die Beschwerde der Beteiligten vom 23.12.1997 gegen den Beschluss des Amtsgerichts B – Rechtspfleger – vom 18.12.1997 zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.


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