Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 2 T 1/99

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Kostenberechnung der Beteiligten zu 1) vom 24.11.1998 in der Fassung der Rechnung vom 09.04.1999 aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Wert: DM 1.310,80


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