Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 2 Qs 185/00
Tenor
wird die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts in Werl vom 01.09.2000 aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
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59821 Arnsberg, den 05. Oktober 2000 Landgericht, 2. Strafkammer
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