Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 6 T 226/04

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin der Zuschlagbeschluss des Amtsgerichts Soest vom 03.06.2004 aufgehoben. Die Erteilung des Zuschlags wird versagt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).

Wert: 3.000,00 Euro.


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