Urteil vom Landgericht Arnsberg - 5 S 82/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Mai 2005 verkündete Urteil des Amts-gerichts Brilon – 8 C 7/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 580,72 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16. Nov. 2004 zu zahlen.

Im übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 87 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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