Urteil vom Landgericht Arnsberg - 4 O 149/07

Tenor

hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

auf die mündliche Verhandlung vom 30.08.2007

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 124.632,02 € nebst 8 Prozentpunkten Zin-sen über dem Basiszinssatz aus 76.184,12 € seit dem 06.02.2007, aus 23.162,58 € seit dem 19.03.2007 und aus weiteren 25.041,03 € seit dem 02.04.2007 abzüglich am 16.08.2007 gezahlter 35.905,36 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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