Urteil vom Landgericht Arnsberg - 1 O 141/07

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

auf die mündliche Verhandlung vom 11.09.2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.065,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt vorweg die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landge-richts Limburg entstandenen Kosten. Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits tra-gen die Klägerin 84 % und die Beklagte 16 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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